|
|
|
Kernprogramm
|
|

|
|
Hagen Aktiv – eine kurze Vorstellung
Hagen Aktiv, das sind wir, engagierte Bürgerinnen und Bürger aus allen Stadtteilen Hagens, die sich am 03. Oktober 2003 zu einer Freien Wählergemeinschaft zusammengeschlossen haben. Seither sind wir als politische Gruppe stetig gewachsen. Im Wahljahr 2009 sind wir mehr als 10mal so viele wie zu Beginn. Wir sind unabhängig und müssen keine Interessen übergeordneter Parteistrukturen in Düsseldorf oder Berlin vertreten. Wir entwickeln unsere politischen Ziele vor Ort in Hagen und vor allem selbstständig. Bei unseren Zielsetzungen richten wir uns nur nach den Vorstellungen und Bedürfnissen der Menschen in unserer Heimatstadt. Darüber hinaus sind wir der festen Überzeugung, dass die Meinung der Menschen generell auch außerhalb von Wahlzeiten gehört und berücksichtigt werden muss, besonders dann, wenn wichtige Entscheidungen anstehen. Solche Entscheidungen dürfen von Rat und Verwaltung nicht im Alleingang vorbereitet und getroffen werden, schon gar nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Seit der Kommunalwahl 2004 sind wir mit einem Sitz im Rat der Stadt Hagen vertreten. Die Erfahrungen, die wir sammeln konnten, bestärken uns darin, dass die demokratische Kultur in Hagen dringend einer umfassenden Verbesserung bedarf. So schlossen sich in der zurückliegenden Ratsperiode die beiden großen Parteien zu einer Koalition zusammen, die, unbeeindruckt auch von massiven Einwendungen aus der Bürgerschaft, alle Entscheidungen selbstherrlich traf. Diese mitbestimmungsfeindliche Großkoalition wartete mit einer Reihe von Beschlüssen auf, die schon im Vorfeld von der Mehrheit der Bevölkerung schlichtweg abgelehnt wurde. Dazu gehört der Neubau eines Museums an der Prentzelstraße ebenso wie die Schließung von Stadtteilbädern zugunsten eines teuren Zentralbades am Ischeland oder die Verpflichtung eines hoch dotierten Sparmentors. Dieser machte zunächst die gleichen Sparvorschläge wie zuvor ein Gutachten von Roland Berger auch. Bald danach trat er zurück, unverrichteter Dinge aber mit reichlich Lohn im Gepäck. Zu allem Überfluss hat schließlich die Verwaltungsspitze, die aus Parteiangehörigen der Großkoalitionäre besteht, hochriskante Spekulationen mit Zinsderivaten durchgeführt und dabei neben 50 Millionen € auch den letzten Rest an Vertrauen der Bevölkerung in die Stadtspitze verspielt.
Wir sagen: „So darf es in Hagen nicht weiter gehen“. Die Menschen in un-serer Heimatstadt müssen bei allen wichtigen Entscheidungen mit einbezogen werden, damit in Zukunft grobe Fahler vermieden werden. Wir sind überzeugt: Durch die Beteiligung der Bürgerschaft wächst das Wir-Gefühl bei den Menschen in Hagen. Die verbesserte Stimmung fördert die Teilnahme an demokratischen Wahlen ebenso wie die Akzeptanz der gemeinsam und mehrheitlich getroffenen Entscheidungen. Schließlich kehrt auch das Vertrauen in eine verantwortlich handelnde Stadtspitze zurück.
Mit dieser Schrift legt Hagen Aktiv ein Programm vor, welches das Ziel verfolgt, mehr direkte Mitbestimmung des Einzelnen durchzusetzen. Das Programm teilt sich in drei unterschiedliche Abschnitte: Kernprogramm, Aktionsprogramm und Planungs- und Entwicklungsprogramm. Davon ist das Kernprogramm Bestandteil unserer Satzung und enthält alle grundsätzlichen Forderungen für eine verbesserte demokratische Kultur in Hagen. Im Aktionsprogramm führen wir auf, welche Wege Hagen Aktiv zur mitbestimmungsfreundlichen Politik nutzt, und welche Verbesserungen wir zusätzlich im Bereich der Mitbestimmung erreichen wollen. Insbesondere wol-len wir durch eine grundsätzlich andere Herangehensweise die Menschen in Hagen darauf aufmerksam machen, dass Politik auch unter ständiger Beteiligung der Bevölkerung möglich ist. Im Planungs- und Entwicklungsprogramm stellen wir schließlich einzelne politische Handlungsfelder bzw. konkrete Handlungsabsichten vor, die der Meinung bzw. dem Diskurs der Hagen Aktiv-Mitglieder untereinander entstammen. Dieser Teil ist grundsätzlich als Vorschlag zu verstehen. Die Umsetzung geschieht nach dem im Aktionsprogramm vorgestellten Muster der Bürgerbeteiligung.
Vor diesem Hintergrund ist die Einreihung von Hagen Aktiv in die überlieferten Politikschemata nach LINKE oder RECHTE nicht möglich. Unser Grundkonsens besteht darin, dass alle Überzeugungen und Meinungen gehört und berücksichtigt werden müssen. Einwendungen von Menschen dürfen nicht deswegen vom Tisch gewischt werden, weil sie der „falschen politischen Ausrichtung“ angehören. Nur aus allen Meinungen, Einwendungen und Überzeugungen zusammen lässt sich schließlich ein Ziel formulieren, dass die größtmögliche Akzeptanz hat.
Kernprogramm
Die Überzeugung, dass nur im gleichberechtigten Austausch aller Positionen und Argumente untereinander gute Stadtpolitik zu machen ist, hat Hagen Aktiv als Freie Wählergemeinschaft zusammengeführt. Nur wer die Möglichkeit hat, mit zu reden und mit zu bestimmen, fühlt sich als vollwertiges Mitglied in einer demokratischen Gemeinschaft. Mit den folgenden elf Punkten möchten wir deshalb die Grundlage für eine verbesserte demokratische Kultur in Hagen legen. Hagen Aktiv ist sicher: Ein neues und grundsätzlich positives Wir-in-Hagen-Gefühl wird entstehen. Wir wollen:
Mehr Möglichkeiten der direkten Mitbestimmung einräumen: Der Oberbürgermeister sowie der Rat sollen bei allen Entscheidungen mit weit reichenden Konsequenzen für die Stadt, die Bürgerinnen und Bürger mit abstimmen lassen. Dieses kann z.B. im Wege eines Ratsbegehrens oder durch eine unabhängige, repräsentative Umfrage geschehen, die die Verwaltung im Vorfeld der Beratungen durchführen lässt. Das mehrheitliche Votum der Hagenerinnen und Hagener muss schließlich bei der Entscheidungsfindung des Rates ausschlaggebend sein.
Die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld wichtiger Entscheidungen über Vor- und Nachteile aufklären: Anstehende Entscheidungen des Rates mit weit reichenden Folgen sollen in einer veröffentlichten Begründungsschrift den Bürgerinnen und Bürgern vorab verständlich erläutert werden, damit sie eigene Anregungen und Beschwerden rechtzeitig einbringen oder ihr Votum Pro oder Contra abgeben können. Auch der Haushalt der Stadt muss in allgemeinverständlicher Form verfasst und allen Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht werden.
Die Verfahren der Direkten Demokratie grundsätzlich erleichtern: Bürgeranregungen (§ 24 GO-NW), Einwohneranträge (§ 25 GO-NW) sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide (§ 26 GO-NW) müssen als Verfahren der Direkten Demokratie durch geeignete Hilfestellungen der Stadtverwaltung erleichtert werden. Die Antragsteller von Einwohneranträgen müssen auch bei den Empfehlungsbeschlüssen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse, die dem Ratsbeschluss voraus laufen, die Gelegenheit haben, ihr Anliegen vorzubringen und zu verdeutlichen.
Mehr Bürgerbeteiligung auch bei der Planung und Entwicklung von Projekten durchsetzen: Die Stellungnahme fachbezogener Beiräte und Fachausschüsse soll mehr Gewicht bei der Planung und Entwicklung von Projekten erhalten. Diesen Gremien – und nicht der Verwaltung – muss es vorbehalten sein, in einer vom Rat abschließend zu behandelnden Fachangelegenheit den Beschlussvorschlag zu formulieren. Durch die Einholung von Bürgergutachten nach dem Modell von Professor Dr. Diemel von der Universität Wuppertal soll darüber hinaus gewährleistet sein, dass Bürgerinnen und Bürger bei der Planung von wichtigen Projekten im Vorfeld beteiligt werden.
Öffentlichkeit generell zulassen: Wichtige Beschlüsse mit weit reichenden Konsequenzen für die Bevölkerung dürfen nur in öffentlicher Sitzung verhandelt und entschieden werden. Nichtöffentliche Sitzungen des Rates darf es nicht geben oder sind auf ein unbedingtes Minimum zu reduzieren.
Den Bürgerinnen und Bürgern auf Anfrage vollständige und ehrliche Sachauskünfte erteilen: Sowohl in der Einwohnerfragestunde des Rates als auch bei schriftlichen Anfragen an Rat und Verwaltung muss den anfragenden Hagenerinnen und Hagenern zeitnah eine vollständige und wahrheitsgetreue Antwort zu allen Fragen gewährt werden, die den Entscheidungsbereich von Rat und Stadtverwaltung berühren. Eine Beschränkung der Anzahl der Fragen darf es nicht geben. Insbesondere in der Einwohnerfragestunde ist darauf zu achten, dass Fragen rein sachgemäß gestellt und ebenso auch sachbezogen beantwortet werden. Eine ideologische Eigendarstellung der Anfragenden bzw. der Antwortenden ist zu unterbinden. Bei Bedarf ist die Fragestunde über 60 Minuten hinaus zu verlängern.
Persönliche Vorteilsnahme bei Ratsbeschlüssen ausschließen: Die persönliche Befangenheit von Ratsmitgliedern bei Entscheidungen des Rates muss in jedem Fall ausgeschlossen sein. Deswegen müssen der Oberbürgermeister, alle Ratsmitglieder, die sachverständigen Bürgerinnen und Bürger in den Fachausschüssen sowie ihre Stellvertreter alle ihre beruflichen, nebenberuflichen und alle ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten nebst ihren persönlichen Grundbesitzverhältnissen bekannt machen, so dass eine vom Rat zu bildende eigenständige Institution – z.B. ein Unabhängigkeitsausschuss – eine mögliche Befangenheit im Vorfeld erkennen, anmahnen bzw. unterbinden kann.
Parteienfilz aktiv verhindern: Verantwortliche Positionen im städtischen Dienst dürfen nur nach ausgewiesener Fachqualifikation besetzt werden. Auf keinen Fall darf eine solche Position allein auf der Basis der Parteizugehörigkeit vergeben werden. Zur Verhinderung von jeglicher Vetternwirtschaft sind wirksame Kontrollmechanismen anzuwenden. Dazu gehört die Unterbindung des Fraktionszwangs durch eine generell geheim durchzuführende Abstimmung bei der Wahl der Beigeordneten ebenso wie die unbedingte Zulassung der Öffentlichkeit bei der Vorstellung und Befragung der Bewerberinnen und Bewerber.
Nur realisierbare Ratsbeschlüsse fassen: Es dürfen nur Ratsbeschlüsse verabschiedet werden, die nach allen Kriterien umsetzbar sind und mit deren Realisierung zeitnah begonnen werden kann. Die planmäßige Umsetzung eines Beschlusses muss durch eine unabhängige Stelle kontrolliert werden. Finanzielle und terminliche Abweichungen sind nicht hinzunehmen.
Für folgenreiche Fehlentscheidungen die Ratsmitglieder zur Verantwortung ziehen: Für Schäden aus grob fahrlässigen Fehlentscheidungen sind der Oberbürgermeister sowie die abstimmenden Ratsmitglieder nach Möglichkeit auch persönlich haftbar zu machen. Dafür sind die bereits bestehenden Gesetze bzw. Vorschriften der Gemeindeordnung konsequent anzuwenden.
Pressefreiheit garantieren: Städtische bzw. parteiliche Beteiligungen an Unternehmen aus der Medienbranche darf es nicht geben.
|
|