Ampelanlagen für Menschen mit Sehbehinderung

Im Jahr 2016 hat sich Hagen vorgenommen, die Ampeln für blinde und sehbehinderte Menschen umzurüsten. Bei neuen Anlagen wie an der Bahnhofshinterfahrung, wurden direkt Blindenampeln mit einem monotonem „Klopfgeräusch“ für Rot eingebaut. Dieses Signal hilft den betroffenen Menschen bei der Orientierung und dem Auffinden der Ampel. Wird nun der Taster unter dem gelben Kasten betätigt, so wird der Signalton angefordert. Sobald die Grünphase aktiv wird, hört man dann einen piependen Signalton.

Hagen Aktiv sind nun an mehreren Ampelanlagen diese Töne aufgefallen. Es wurden erfreulicher Weise einige alte Ampelanlagen umgerüstet. Dabei haben sich jedoch Fragen entwickelt, die im Beirat für Menschen mit Behinderungen von Hagen Aktiv eingebracht werden:

Wurde bei der Auswahl der Anlagen darauf geachtet, dass Anwohner von dem Signalton nicht gestört werden?

Passen sich die Töne dem Umgebungslärm an, d.h. wird bei besonders lauten Straßen der Signalton der Ampel auch automatisch lauter, während er nachts leiser wird? Die Lautstärke ist wichtig, da sie der Orientierung dient um gerade die Straße überqueren zu können.

Blindenampeln sollten immer nach dem 2-Sinne-Prinzip ausgestattet sein. In Hagen gibt es Ampeln, bei denen durch den Druck des Tasters der Signalton angefordert wird. Andere Ampeln geben den Signalton automatisch ab und wieder andere Ampeln vibrieren ausschließlich. Werden mit den neuen Umrüstungen einheitliche Anlagen angebracht werden?

Haushaltsberatungen Hagen Aktiv – Teil 1

Die Entwicklung des Hagener Haushalts in den letzten 10 Jahren

Der aktuelle Haushaltsplanentwurf der Stadt Hagen ist sehr umfangreich und – wie immer – für den Laien schwer zu verstehen. Eine Besonderheit in Hagen ist zudem, dass es sich wieder um einen Doppelhaushalt (2024/25) handelt – und das seit nunmehr 12 Jahren, genauer gesagt, seit dem Doppelhaushalt 2012/13. Im Zuge ihrer Haushaltsberatungen hat die Fraktion Hagen Aktiv zunächst einen vergleichenden Blick auf den Doppelhaushalt von 2014/ 15 geworfen – seitdem Herr Schulz das Ruder der Stadt in der Hand hält.  

Und so war das vor 10 Jahren: Der Gesamtbetrag der Erträge, also der gesamten voraussichtlichen Einnahmen der Stadt, lag bei jeweils rund 590 Millionen EURO. Der Gesamtbetrag der voraussichtlichen Aufwendungen, also der Summe, die die Stadt zu zahlen hatte, bei jeweils rund 610 Millionen EURO. Die bis dato angehäuften Gesamtschulden lagen bei 1.14 Milliarden EURO. Ergo: Hagen hätte damals beide Jahre des Doppelhaushalts gebraucht, um mit ihren Erträgen sämtliche Schulden zu tilgen – zwei Jahre Stillstand also. Das war wegen der dagegen stehenden Ausgabeverpflichtungen natürlich nicht möglich und war auch der Grund, warum damals dringend und umfassend konsolidiert, d. h. gespart werden musste. Der Höchstbedarf zur Liquiditätssicherung wurde vor 10 Jahren bei 1,5 Milliarden EURO festgesetzt, was bedeutete, dass die Stadt bis zu dieser Grenze hätte neue Schulden aufnehmen dürfen. Soweit und so prekär die finanzielle Lage damals.

Und so ist die vergleichbare finanzielle Lage heute: Der Gesamtbetrag der Erträge liegt laut Plan für die Jahre 2024/2025 bei gemittelt 920 Millionen EURO, die der gemittelten voraussichtlichen Aufwendungen bei 935 Millionen EURO. Im Schnitt steigt die Neuverschuldung also jedes Jahr um rund 15 Millionen (damals um 20 Millionen) EURO, vorausgesetzt, dass alle geplanten Sparmaßnahmen durch den Rat im April 2024 bestätigt werden. Die bis heute angehäuften Gesamtschulden liegen aktuell bei 920 Millionen EURO. Ergo: Hagen bräuchte aktuell nur noch ein Jahr des anstehenden Doppelhaushalts, um mit ihren Erträgen sämtliche Schulden zu tilgen – nur noch ein Jahr Stillstand also. Und: Der Höchstbedarf zur Liquiditätssicherung wurde aktuell bei 1,4 Milliarden EURO festgesetzt, nur 0,1 Milliarden unter der Festsetzung von 2014/2015.

Im Sinne dieser Betrachtung hat sich die Verschuldungssituation der Stadt Hagen seit 2015 also halbiert – was insgesamt eine durchaus positive Bilanz der Schulz-Ära bedeuteten würde. Offen bleibt natürlich, wie es sein kann, dass Hagen innerhalb der letzten 10 Jahre ihre Erträge um 330 Millionen – von 590 auf 920 Millionen EURO – erhöhen konnte. Woher kam bzw. kommt dieses Geld? Einnahmeverbesserungen aus einer etwaigen Grundsteuer B – Hebesatzerhöhungen gab es seit 2015 nicht –  ebenso auch keine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes. 

Hagen Aktiv zieht aus diesen vergleichenden Rahmendaten den Schluss, dass der aktuelle Haushaltsplanentwurf auch gänzlich ohne Konsolidierung, bei einer kalkulierten Neuverschuldung von jährlich rund 50 Millionen EURO, genehmigungsfähig sein könnte. So pocht denn auch der resultierende Vorschlag der Fraktion Hagen Aktiv auf eine Teilkonsolidierung. Siehe dazu Teil 2 der Haushaltsberatungen von Hagen Aktiv – erscheint in Kürze auch an dieser Stelle.