Es dürfen nur Ratsbeschlüsse verabschiedet werden, die nach allen Kriterien umsetzbar sind und mit deren Realisierung zeitnah begonnen werden kann.
Die planmäßige Umsetzung eines Beschlusses muss durch eine unabhängige Stelle kontrolliert werden. Finanzielle und terminliche Abweichungen sind nicht hinzunehmen.
Für Schäden aus grob fahrlässigen Fehlentscheidungen sind der Oberbürgermeister sowie die abstimmenden Ratsmitglieder nach Möglichkeit auch persönlich haftbar zu machen.
Dafür sind die bereits bestehenden Gesetze bzw. Vorschriften der Gemeindeordnung NRW konsequent anzuwenden.
Parteienfilz verhindern
Direkte Mitbestimmung Aufklärung und Beteiligung Direkte Demokratie Öffentlichkeit Vorteilsnahmen verhindern Ratsbeschlüsse
Kernprogramm