Politikverständnis

Die Überzeugung, dass nur im gleichberechtigten Austausch aller Positionen und Argumente untereinander gute Stadtpolitik zu machen ist, hat HAGEN AKTIV als freie Wählergemeinschaft zusammengeführt. Nur wer die Möglichkeit hat, mitzureden und mitzubestimmen, fühlt sich als vollwertiges Mitglied in einer demokratischen Gemeinschaft. Mit  elf Forderungen, die wir zu unserem Kernprogramm zusammengestellt haben,  möchten wir deshalb die Grundlage für eine verbesserte demokratische Kultur in Hagen legen. HAGEN AKTIV ist sicher: Ein neues und grundsätzlich positives WIR-IN-HAGEN-GEFÜHL wird entstehen.

Mehr Möglichkeiten der direkten Mitbestimmung einräumen: Der Oberbürgermeister sowie der Rat sollen bei allen Entscheidungen mit weit reichenden Konsequenzen für die Stadt, die Bürgerinnen und Bürger mit abstimmen lassen. Dieses kann z.B. im Wege eines Ratsbegehrens oder durch eine unabhängige, repräsentative Umfrage geschehen, die die Verwaltung im Vorfeld der Beratungen durchführen lässt. Das mehrheitliche Votum der Hagenerinnen und Hagener muss schließlich bei der Entscheidungsfindung des Rates Berücksichtigung finden.

Die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld wichtiger Entscheidungen über Vor- und Nachteile aufklären: Anstehende Entscheidungen des Rates mit weit reichenden Folgen sollen in einer veröffentlichten Begründungsschrift den Bürgerinnen und Bürgern vorab verständlich erläutert werden, damit sie eigene Anregungen und Beschwerden rechtzeitig einbringen oder ihr Votum Pro oder Contra abgeben können. Auch der Haushalt der Stadt muss in allgemeinverständlicher Form verfasst und allen Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht werden.

Die Verfahren der Direkten Demokratie grundsätzlich erleichtern: Bürgeranregungen (§ 24 GO-NW), Einwohneranträge (§ 25 GO-NW) sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide (§ 26 GO-NW) müssen als Verfahren der Direkten Demokratie durch geeignete Hilfestellungen der Stadtverwaltung erleichtert werden. Die Antragsteller von Einwohneranträgen müssen auch bei den Empfehlungsbeschlüssen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse, die dem Ratsbeschluss vorauslaufen, die Gelegenheit haben, ihr Anliegen vorzubringen und zu verdeutlichen.

Mehr Bürgerbeteiligung auch bei der Planung und Entwicklung von Projekten durchsetzen: Die Stellungnahme fachbezogener Beiräte und Fachausschüsse soll mehr Gewicht bei der Planung und Entwicklung von Projekten erhalten. Diesen Gremien – und nicht der Verwaltung – muss es vorbehalten sein, in einer vom Rat abschließend zu behandelnden Fachangelegenheit den Beschlussvorschlag zu formulieren. Durch die Einholung von Bürgergutachten nach dem Modell von Professor Dr. Diemel von der Universität Wuppertal soll darüber hinaus gewährleistet sein, dass Bürgerinnen und Bürger bei der Planung von wichtigen Projekten im Vorfeld beteiligt werden.

Öffentlichkeit generell zulassen: Wichtige Beschlüsse mit weit reichenden Konsequenzen für die Bevölkerung dürfen nur in öffentlicher Sitzung verhandelt und entschieden werden. Nichtöffentliche Sitzungen des Rates darf es nicht geben oder sind auf ein unbedingtes Minimum zu reduzieren.

Den Bürgerinnen und Bürgern auf Anfrage vollständige und ehrliche Sachauskünfte erteilen: Sowohl in der Einwohnerfragestunde des Rates als auch bei schriftlichen Anfragen an Rat und Verwaltung muss den anfragenden Hagenerinnen und Hagenern zeitnah eine vollständige und wahrheitsgetreue Antwort zu allen Fragen gewährt werden, die den Entscheidungsbereich von Rat und Stadtverwaltung berühren. Eine Beschränkung der Anzahl der Fragen darf es nicht geben. Insbesondere in der Einwohnerfragestunde ist darauf zu achten, dass Fragen rein sachgemäß gestellt und ebenso auch sachbezogen beantwortet werden. Eine ideologische Eigendarstellung der Anfragenden bzw. der Antwortenden ist zu unterbinden. Bei Bedarf ist die Fragestunde über 60 Minuten hinaus zu verlängern.

Persönliche Vorteilsnahme bei Ratsbeschlüssen ausschließen: Die persönliche Befangenheit von Ratsmitgliedern und dem Verwaltungsvorstand bei Entscheidungen des Rates muss in jedem Fall ausgeschlossen sein. Das gilt für alle Ratsmitglieder, die sachverständigen Bürger in den Fachausschüssen ebenso wie für den Oberbürgermeister und alle Beigeordneten. Die Befugnisse der Antikorruptionsstelle sind in diesem Sinne zu erweitern.

Parteienfilz aktiv verhindern: Verantwortliche Positionen im städtischen Dienst dürfen nur nach ausgewiesener Fachqualifikation besetzt werden. Auf keinen Fall darf eine solche Position allein auf der Basis der Parteizugehörigkeit vergeben werden. Zur Verhinderung von jeglicher Vetternwirtschaft sind wirksame Kontrollmechanismen anzuwenden. Dazu gehört die Unterbindung des Fraktionszwangs durch eine generell geheim durchzuführende Abstimmung bei der Wahl der Beigeordneten ebenso wie die unbedingte Zulassung der Öffentlichkeit bei der Vorstellung und Befragung der Bewerberinnen und Bewerber.

Nur realisierbare Ratsbeschlüsse fassen: Es dürfen nur Ratsbeschlüsse verabschiedet werden, die nach allen Kriterien umsetzbar sind und mit deren Realisierung zeitnah begonnen werden kann. Die planmäßige Umsetzung eines Beschlusses muss durch eine unabhängige Stelle kontrolliert werden. Finanzielle und terminliche Abweichungen müssen weitestgehend ausgeschlossen sein.

Einführung von Bürgerräten: Der Rat der Stadt ist gehalten das Instrument eines Bürgerrates, der zu strittigen stadtweiten Themen einberufen werden kann. Ein Bürgerrat hat keine feststehende Zusammensetzung, sondern wird je Thema jedes Mal aus unterschiedlichen, zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zusammengerufen.

Pressefreiheit garantieren: Städtische bzw. parteiliche Beteiligungen an Unternehmen aus der Medienbranche darf es nicht geben.