LKW Verbote am Tücking

Viele Jahre schon begleitet die Anwohner am Tücking/Wolfskuhler Weg das LKW-Problem in den Serpentinen.

Immer wieder fahren sich übergroße Lkw aufgrund ihrer Länge in den engen Kurven fest und sorgen für lange Staus und großräumige Umfahrungen. Jahrelang konnte keine nachhaltigen Verbesserungen der teilweise unhaltbaren Zustände am Tücking erreicht werden.

Hagen Aktiv widmete sich dem Thema nach einer Bürgerversammlung im Jahr 2015. Mehrere Anträge auf Blitzanlagen (ähnlich denen am Finanzamt) wurden trotz einer vorgelegten Unterschriftensammlung (600 Unterschriften in kurzer Zeit) von der Verwaltung abgelehnt.

Hagen Aktiv wurde dann in Werdohl auf eine Beschilderung aufmerksam, die zwar nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entspricht, aber dennoch im öffentlichen Verkehrsraum steht und nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Ordnungsbehörde durchaus Wirkung zeigt. Auch an dieser Strecke ging es darum, Lkw Verkehre mit einer bestimmten Größe zu verhindern. Da es sich dabei nur um ein Hinweisschild („Stop No Trucks“) handelt, welches sich auf ein geltendes Verkehrsverbot bezieht, war eine Genehmigung übergeordneter Behörden entbehrlich.

Die Straßenverkehrsbehörde in Hagen sah das allerdings ganz anders. Sie wollte dieses Schild nicht. Die vielen Standorte mit diesen Schildern in NRW wurden von der Hagener Straßenverkehrsbehörde bei der Bezirksregierung angezeigt.

Angeblich wurden alle Behörden von der Bezirksregierung aufgefordert, die Schilder zu entfernen, was bis jetzt, zwei Jahre danach (!) noch nicht geschehen ist.

Die Verwaltung änderte dann aus eigeninitiativlich die bestehende Beschilderung. Zeichen 253 wurde ersetzt durch die Zeichen 262 und 266, „Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht“ und „Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 8 m“. Das führte jedoch dazu, dass auch Pferdeliebhaber mit ihren Fahrzeuggespannen das Reitervereinsgelände am Tücking nicht mehr anfahren durften.

Hier stellte Hagen Aktiv den Antrag auf eine Erhöhung der Tonnenzahl von 3,5 auf 7,5 t und Beschilderung mit „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“. Dadurch können alle Pferdebesitzer und Landwirte rechtmäßig diesen Bereich befahren.

Für die neuen Schilder schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass eine Umleitungsbeschilderung aufzustellen ist. Dieser Vorschrift kam die Verwaltung zunächst auch nicht nach. Die aktuelle Beschilderung wurde dann im Juni 2017 installiert.

Erst jetzt, vor wenigen Wochen, also nach fast 3 Jahren, einem weiteren Antrag der Fraktion Hagen Aktiv und mehreren Nachfragen im Rat, wurde die längst überfällige Umleitungsbeschilderung (U8 und U9) vor wenigen Wochen aufgestellt. Seitdem hat sich die Zahl der übergroßen Lkw auf dieser Strecke nach Angaben von Anwohnern stark reduziert. Das ist zumindest als Teilerfolg zu werten, auch wenn die anderen angesprochenen Maßnahmen eine größere Nachhaltigkeit und Wirksamkeit gezeigt hätten.

LKW Durchgangsverkehr

Aufgrund der Tallage Hagens und der schon seit Jahren anhaltend schlechten Luftwerte hat die Bezirksregierung Arnsberg, novelliert im Jahr 2017, einen Luftreinhalteplan für Hagen entwickelt.Demnach sollte u.a. der Durchgangsschwerlastverkehr um Hagen herumgeführt werden. Die entwickelten Pläne sahen eine großräumige Umfahrung der Innenstadt voraus. Aufgrund vieler Baustellen auf der BAB A1 und BAB 45 entwickelte sich Hagen in den letzten Jahren allerdings zu einem Drehkreuz für den Schwerlastverkehr Richtung Nord/Süd. Lkw –Fahrer suchen vermehrt den Weg durch die Stadt, um die endlosen Staus auf der Autobahn zu umgehen.

Die Luftwerte dürften sich aufgrund des überall zugenommenen Schwerlastverkehrs seitdem weiter verschlechtert haben. Aus diesem Grund wurde über eine privat initiierte Messung an 3 Tagen der LKW-Durchgangsverkehr ermittelt.

Das Ergebnis wurde der Verwaltung mitgeteilt. Die Verwaltung begründete eine ein Jahr später eigens beauftragte Messung mit der Gründlichkeit über eine Woche und der Berichtspflicht gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg. Das Endergebnis liegt noch nicht vor.

Hagen Aktiv sieht das anders.

Aufgrund der Vorgaben aus dem Luftreinhalteplan 2017 ist eine erneute Messung entbehrlich und die Umsetzung der angedachten Maßnahmen zwingend erforderlich.

Beispiele auf den BAB A1 und A 43 in Köln und Bochum unterstreichen die Umsetzbarkeit mit Z. 250 und dem Hinweisschild „Durchgangsverkehr über 12 t verboten“.

Hagen Aktiv fordert die Verkehrsbehörde umgehend auf, die Maßnahmen zur Luftreinhaltung umzusetzen.

Fußgängerzone Hüttenplatz

Aufgrund der Tallage Hagens und der schon seit Jahren anhaltend schlechten Luftwerte hat die Bezirksregierung Arnsberg, novelliert im Jahr 2017, einen Luftreinhalteplan für Hagen entwickelt.Demnach sollte u.a. der Durchgangsschwerlastverkehr um Hagen herumgeführt werden. Die entwickelten Pläne sahen eine großräumige Umfahrung der Innenstadt voraus. Aufgrund vieler Baustellen auf der BAB A1 und BAB 45 entwickelte sich Hagen in den letzten Jahren allerdings zu einem Drehkreuz für den Schwerlastverkehr Richtung Nord/Süd. Lkw –Fahrer suchen vermehrt den Weg durch die Stadt, um die endlosen Staus auf der Autobahn zu umgehen.

Die Luftwerte dürften sich aufgrund des überall zugenommenen Schwerlastverkehrs seitdem weiter verschlechtert haben. Aus diesem Grund wurde über eine privat initiierte Messung an 3 Tagen der LKW-Durchgangsverkehr ermittelt.

Das Ergebnis wurde der Verwaltung mitgeteilt. Die Verwaltung begründete eine ein Jahr später eigens beauftragte Messung mit der Gründlichkeit über eine Woche und der Berichtspflicht gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg. Das Endergebnis liegt noch nicht vor.

Hagen Aktiv sieht das anders.

Aufgrund der Vorgaben aus dem Luftreinhalteplan 2017 ist eine erneute Messung entbehrlich und die Umsetzung der angedachten Maßnahmen zwingend erforderlich.

Beispiele auf den BAB A1 und A 43 in Köln und Bochum unterstreichen die Umsetzbarkeit mit Z. 250 und dem Hinweisschild „Durchgangsverkehr über 12 t verboten“.

Hagen Aktiv fordert die Verkehrsbehörde umgehend auf, die Maßnahmen zur Luftreinhaltung umzusetzen.

 

Erhalt Realschule Haspe

Die Schulverwaltung beabsichtigte im Rahmen der damaligen Schulentwicklungsplanung die Schließung der Realschule Haspe und Umwandlung in die einzige Hauptschule Hagens.

Aus diesem Grund durfte die Realschule Haspe 2 Jahre lang nicht mehr an einem Anmeldeverfahren teilnehmen. Das bedeutete: Keine Nachfolger für die 5. und 6. und Folgeklassen. Den Eltern der Schüler der oberen Klassen wurde bei Beschlussfassung zunächst zugesagt, dass ihre Kinder die Schulzeit an der Realschule Haspe beenden können. Aus unerfindlichen Gründen war das auf einmal nicht mehr der Plan. Die Schüler der letzten 3 Jahrgänge sollten jetzt auf anderen Realschulen in Hagen ihre Schulzeit beenden. Das hätte neben dem Verlust des gewohnten Schulplatzes, Schulwegs etc auch das Zerstören von Klassenverbänden bedeutet. Denn nicht alle Schüler hätten von einer anderen Realschule aufgefangen werden können.

Zusammen mit vielen Eltern der betroffenen Schüler stellte Hagen Aktiv zunächst in der Bezirksvertretung Haspe den Antrag auf eine erneute Elternbefragung. Der Antrag wurde von der Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung abgelehnt. Hagen Aktiv stellte dann denselben Antrag im Schulausschuss und im Rat.

Dazu haben mehrere Schüler vor Beginn der Ratssitzung, in der Einwohnerfragestunde, mehrere Fragen an den Oberbürgermeister und die Ratsmitglieder gestellt.

Hier konnte man eine Mehrheit der Mitglieder für eine erneute Elternbefragung gewinnen.

Die erneute Befragung der Eltern ergab ein eindeutiges Votum für den Erhalt der Realschule Haspe. Die Schulverwaltung folgte dem Elternwillen und die Schule durfte wieder am Anmeldeverfahren teilnehmen.

Dieses Beispiel zeigt auf, was Bürgerinnen und Bürger (Eltern sind auch Bürger*innen!) zusammen mit Politikern, die ihnen zuhören, erreichen können.