Direkte Mitbestimmung

Der Oberbürgermeister sowie der Rat der Stadt Hagen sollen bei allen Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen für die Stadt, die Bürgerinnen und Bürger mit abstimmen lassen.

Dieses kann z.B. im Wege eines Ratsbegehrens oder durch eine unabhängige, repräsentative Umfrage geschehen, die die Verwaltung im Vorfeld der Beratungen durchführen lässt.

Das mehrheitliche Votum der Hagenerinnen und Hagener muss schließlich bei der Entscheidungsfindung des Rates ausschlaggebend sein.

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