Bürgeranträge & -begehren

Diese Mittel der Direkten Demokratie gründen auf den Bestimmungen der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen (GO-NRW) in den §§ 24, 25 und 26.

Diese stellen die einzigen Wege dar, wie Sie – die Bürgerinnen und Bürger – auch nach der Wahl bei der Entscheidungsfindung zu einem Sachthema mitwirken bzw. abstimmen können.

Hagen Aktiv wendet diese Instrumente konsequent an, um einen Antrag der Bürgerinnen und Bürger in die Gremien des Rates zu bringen. Hagen Aktiv setzt ganz bewusst auf Direkte Demokratie, obwohl der Rat der Stadt Hagen sie bisher nicht hat zum Zuge kommen lassen. Bürgeranträge landen üblicherweise in einem Ausschuss für Beschwerden und Anregungen, der so gut wie keine Entscheidungsbefugnisse hat.

Gemäß GO-NRW benötigen Einwohneranträge und Bürgerbegehren in Hagen mehr als 8.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern bevor diese zugelassen und beraten werden. Beim Bürgerentscheid, der einem erfolgreichen Bürgerbegehren nachfolgt, ist gemäß GO-NW mit einem Beteiligungsquorum von – für Hagen – etwas mehr als 31.000 Zustimmenden eine weitere, fast nicht mehr zu überwindende Hürde aufgestellt.