Das gibt es nicht nur im Umfeld der Genehmigungen von Windkraftanlagen in großen, zusammenhängenden Waldbereichen im Hagener Süden. Dort werden Windparks hochgezogen, die schon laut Vorgaben aus Bund und Land keiner wirklichen Artenschutzprüfung mehr bedürfen, dennoch aber für erheblichen Widerstand bei den betroffenen Anwohnern sorgen. Widerstand, der sich auch bei den Artenschützern zeigt, die die Durchschneidung solcher Waldbereiche zum Schutz seltener Arten nicht hinnehmen wollen.
Das gibt es in Hagen jetzt auch bei anderen Baugenehmigungen in ausgedehnten Landschaftsschutzgebieten. Im Umweltausschuss ging es zuletzt darum, die Zulassung eines privilegierten Bauprojektes im Bereich es Landschaftsschutzgebietes „Im Deerth“ zur Kenntnis zu nehmen. Im Klartext: Die WBH AöR möchte ihre Planungen zur Zentralisierung ihrer Forstbetriebshöfe im Bereich „Im Deerth“ nun endlich in die Tat umsetzen. Wichtig zu wissen: Aufgrund des der WBH AöR übertragenen Betrauungsaktes ist der Rat und seine Gremien in Sachen Planungen dieser AöR gänzlich außen vor. Weder der Rat noch Bürgerinnen & Bürger haben da die Möglichkeit, wirksam ihre Bedenken anzumelden.
Hagen Aktiv prangert diese Situation – i. e. Betrauungsakt – schon von Beginn an als in besonderem Maße bürgerbeteiligungsfeindlich an. Dass es am letzten Donnerstag dennoch zu einer Aussprache über das Thema Bebauung am Deerth im UWA kam, war letztlich der Initiative des Hagen Aktiv-Vorsitzenden Dr. Josef Bücker zu verdanken, der auf eine Vorlage in diesem Gremium des Rates gepocht hatte.
Bücker – Diplombiologe, promovierter Ökotoxikologe und leidenschaftlicher Artenschützer – stellte in dieser Sitzung dem UWA-Gremium seine Bedenken gegenüber dem Fazit aus der von der WBH veranlassten Artenschutzprüfung vor und beantragte, dass der UWA empfehlen solle, dass es eine erweiterte Artenschutzprüfung, die so genannte ASP II geben müsse. Im Baubereich seien laut der ersten Artenschutzprüfung 40 planungsrelevante Arten festgestellt worden. Hinzu kämen zwei weitere geschützte Arten, die er selbst dort nachweisen konnte – darunter die „Spanische Fahne“. Das könne man aus der Sicht des Artenschutzes nicht so ohne Weiteres ignorieren oder durch fadenscheinige Abhilfemaßnahmen heilen. Außerdem habe man bei der Vorprüfung der Wirkungsfaktoren die anstehende Verkehrszunahme – die auf den Betrieb eines Seminargebäudes beruht – sowie ihre Bedrohung für die Tierwelt vernachlässigt. „Wenn man schon im Wald in unmittelbarer Nähe zu geschützten Arten bauen möchte, dann soll man doch zumindest die Belange des Artenschutzes vollumfänglich berücksichtigen“, so Bücker.
Die folgende Abstimmung hätte nicht knapper ausfallen können: Es gab ein Patt von sieben zu sieben Stimmen pro und contra einer erweiterten Artenschutzprüfung auch auf der Basis eines Verkehrsgutachtens, sowie eine Enthaltung. Damit war allerdings der Antrag von Hagen Aktiv abgelehnt. Grund: Die Koalitionäre von CDU und SPD hatten das Projekt trotz aller artenschutzrechtlichen Bedenken einfach durchgewunken. Man würde der Entscheidung der WBH AöR vertrauen, hieß es lapidar, ohne sich weiter auf die vorgetragenen Argumente einzulassen.

