Fast 8.000 gültige Unterschriften werden dazu insgesamt gebraucht. Gültige Unterschriften stammen von Einwohnern der Stadt Hagen, die das 14te Lebensjahr abgeschlossen haben und die mit erstem Wohnsitz in Hagen ansässig sind. Dabei spielt die Nationalität keine Rolle. Der Einwohnerantrag ist ein Instrument der Direkten Demokratie, welches in der GO-NRW zugesichert ist. Bei Erreichen der notwendigen Anzahl an Unterschriften – die jeweils vom Amt für Wahlen & Statistik überprüft werden – haben die Antragsteller das Recht, ihren Antrag dem Rat der Stadt Hagen in einer Sitzung des Rates direkt vorzustellen und zur Abstimmung zu stellen. Vertretungsberechtigt sind dabei die drei Personen, die jeweils auf den Unterschriftenformularen vermerkt sind. Bei Erreichen der erforderlichen Anzahl an Unterstützungsunterschriften wäre das der insgesamt erst dritte Einwohnerantrag, der in Hagen die entsprechenden Hürden genommen hat – jeweils begleitet von Hagen Aktiv.
Ausgefüllte Liste an: Hagen Aktiv, Elberfelder Straße 20, 58095 Hagen oder an eine Person, die auf der Unterschriftenliste als vertretungsberechtigt eingetragen ist.
Die entsprechende Unterschriftenliste steht hier zum Download bereit. Einwohnerantrag Dünningsbruch-2